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Unsere Buchungsbedingungen

  1. Mit der Buchung bestätigt der Käufer seine Volljährigkeit.
  2. Eine Stornierung ist schriftlich (E-Mail, Brief) an die wacholdas?! GmbH zu richten (Daten siehe Impressum).
  3. Im Falle der Stornierung durch den Käufer wird sich die wacholdas?! GmbH bemühen eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung vorzunehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies nur zu den folgenden Storno- bzw. Umbuchungsbedingungen geschehen kann. Es steht Ihnen jedoch immer frei sich selbst um einen Ersatz zu bemühen:
    1. Bis 28 Tage vor Veranstaltung 25% des Veranstaltungspreises als Storno- und Umbuchungsgebühr an,
    2. bis 14 Tage vor Veranstaltung 50% des Veranstaltungspreises,
    3. ab 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen ist keine Erstattung des Teilnehmerbetrages mehr möglich.
  4. Mit Vertragsabschluss erklären Sie sich bereit bis auf Widerruf den Newsletter von wacholdas?! GmbH zu beziehen, der jederzeit über entsprechend vorgesehene und gekennzeichnete Links kündbar ist. Dies geschieht, um Sie rechtzeitig über Absagen oder Verlegungen von sowie über für sie interessante Veranstaltungen zu informieren.
  5. wacholdas?! GmbH behält sich vor die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. bei Krankheit des Referenten) abzusagen. Im Falle der Nichtdurchführung werden die Teilnehmer zeitnah informiert. Die Teilnehmergebühr kann in diesem Fall entweder erstattet werden oder wird dem Teilnehmer auf den Ersatztermin angerechnet.
  6. wacholdas?! GmbH ist berechtigt vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, so z.B. bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
  7. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.